Brandschutzelemente (T-30 und F-30)

nach Din EN 4102 oder EI2 30

 

In der Fertigung von Brandschutz-Elementen (T-30 und F-30) verfügen wir über langjährigen Erfahrung.

 

Unsere Türen für die Innenanwendung gemäß DIN EN 4102 werden fremdüberwacht und erhalten ein Typenschild der ÜG Feuerschutz. F30 Elemente für Innenanwendung erhalten ebenfalls ein Typenschild der ÜG Feuerschutz. Für Türen in Außenanwendung ist unsere Produktion gemäß EI2 30 durch das IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung zertifiziert. Sie erhalten ein CE-Typenschild.

 

Vielfältige Bauformen, Oberflächen, Verglasungen und Beschläge (wie z.B. Feststellanlagen) ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausstattung je nach Einsatzgebiet. Der Einsatz von Standardanschlussvarianten an verschiedenste Baukörper gewährleistet die einfache Montage. Die mit jeder Auftragsbestätigung gelieferte Planungs-, Einbau- und Wartungsanleitung beschreibt detailliert die verschiedenen Ausführbarkeiten.



Flucht- & Paniktüren

nach DIN EN 179 / DIN EN 1125

 

Flucht- und Paniktüren, die im Alltag die Funktion einer normalen Tür erfüllen, müssen im Gefahrenfall jederzeit Personen aus dem Gebäude ins Freie gelangen lassen.

 

Unterteilt werden Flucht-Türsysteme nach zwei Normen: DIN EN 179 für Notausgangsverschlüsse und DIN EN 1125 für Panikverschlüsse. Aus der geplanten Nutzung des Gebäudes ergibt sich, welche Norm zur Anwendung kommt. Unabhängig von der Art des Gebäudes (z.B. Krankenhäuser, Schulen, betreute Wohnanlagen, Kinos) müssen sie jederzeit in Funktion gehalten werden. Das Anbringen zusätzlicher Verriegelungspunkte ist gesetzlich verboten und wird im Schadensfall unter Strafe gestellt.

 

Unsere Flucht- und Paniktüren sind zur Innen- und zur Außenanwendung zugelassen. Für Außentüren in Fluchtwegen sind wir von der AKF Zert GmbH in Essen nach EN 14351-1:2006 + A2:2016 zertifiziert. Wir fertigen unter Berücksichtigung der Anforderungen zur „Fähigkeit zur Freigabe“.



Rauchschutztüren

nach DIN EN 18095

 

 

Ein ausgereifter Rauchschutz inklusive der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und DIN-Vorschriften rettet im Ernstfall Menschenleben.

 

Rauchschutz-Türen dienen dazu, die Ausbreitung von Rauch innerhalb eines Gebäudes für eine bestimmte Zeit zu verhindern und das Gebäude so in Rauchabschnitte zu unterteilen. Sie sind ausschließlich für die Innenanwendung zugelassen. Werden Rauchschutztüren z.B. in Fluren durch Feststellanlagen offen gehalten, so müssen diese durch einen Rauchsensor selbstschließend ausgeführt werden.

 

Die mit jeder Auftragsbestätigung gelieferte Planungs-, Einbau- und Wartungsanleitung beschreibt detailliert die verschiedenen Ausführbarkeiten sowie die verschiedenen Standardanschlussvarianten.